Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Halle – Saale- Schifffahrt
Rüdiger Ruwolt e.K.
§1 Allgemeines
1. Begriffsbestimmungen
Linienfahrten sind ein- oder mehrstündige Fahrten aus dem Fahrplan der Halle-Saale-Schifffahrt.
Charterfahrten sind Fahrten, bei denen der Kunde das Schiff für eine bestimmte Zeit mietet.
2. Mit dem Erwerb einer Fahrkarte/Ticket bzw. Unterzeichnung eines Chartervertrages erkennt der Fahrgast bzw. Veranstalter die allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
§2 Fahrkarten /Ticket / Vertragsabschluss
1. Fahrkarten/Tickets können
- im Internet unter www.halle-saale-schifffahrt.de über das Buchungssystem Regiondo
- in der Tourist-Information am Marktplatz 13, 06108 Halle (Saale), während der Öffnungszeiten
- im Reisebüro - Reiseinsel 24- in der König-Heinrich-Straße 5, 06217 Merseburg, während der Öffnungszeiten bereits im Vorfeld erworben werden.
An Bord der Schiffe können Fahrkarten/Tickets auch an dem Tag der Fahrt Karten erworben werden, jedoch kann es aufgrund von Auslastung keine Verfügbarkeit mehr bestehen.
2. Fahrkarten/Tickets sind vor Betreten der Steganlagen an die einzelnen Personen zu verteilen und am Einlass vor zu zeigen.
3. Ein Vertragsabschluss bei Charterfahrten kommt durch die schriftliche Annahme des Kunden und durch uns zu Stande.
§3 Preise, Leistungen, Zahlungsbedingungen
1. Die Preise für Linienfahrten können Sie an den Aushängen und im Internet entnehmen.
2. Bei Linienfahrten ist der Fahrpreis vor Fahrtantritt zu 100 % zu entrichten.
3. Bei Charterfahrten verpflichten wir uns, die vom Kunden bestellten und von uns zugesagten Leistungen zu erbringen.
Wir sind berechtigt eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
§4 Stornierung / bestätigte Aufträge
1. Linienfahrten
Ein Rücktritt des Kunden von bereits erworbenen Tickets bedarf der Schriftform. Bei in Anspruchsnahme sind folgende Stornierungsgebühren fällig:
– bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 Prozent
– bis zum 20. Tag vor Reiseantritt 30 Prozent
– bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 40 Prozent
– bis zum 10. Tag vor Reiseantritt 60 Prozent
– bis zum 6. Tag vor Reiseantritt 80 Prozent
– vom 5. Tag bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100 Prozent
1.2. 1.1. Bus- und Reiseunternehmen
Ein Rücktritt eines Bus- oder Reiseunternehmen von einer gebuchten Schifffahrt bedarf der Schriftform. Bei in Anspruchsnahme sind folgende Stornierungsgebühren fällig:
- bis 4 Wochen vor Reiseantritt kostenfrei
- danach gelten unter 1.1. genannten Stornierungsbedingungen
2. Charterfahrten
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit uns geschlossenen Vertrag bedarf der Schriftform und ist kostenfrei bis 90 Tage vor der vereinbarten Fahrt möglich.
Bei einem späteren Rücktritt des Kunden berechnet die Halle-Saale-Schifffahrt anstatt des Charterpreises / Auftragssumme eine Stornierungsgebühr
- bis einschließlich 6 Wochen vor Fahrtantritt 50% der Vertragssumme
- bis einschließlich 14 Tage vor Fahrtantritt 75% der Vertragssumme
- ab 13 Tage vor Fahrtantritt 100% der Vertragssumme
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 5 Rücktritt der Halle-Saale-Schifffahrt
1. Sofern dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb einer bestimmten Frist zusteht, sind wir in dieser Zeit ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden vorliegen, diese bereit sind, eine feste Buchung vorzunehmen und der Kunde auf unsere Rückfrage hin auf sein Recht zum Rücktritt innerhalb einer von uns gesetzten Frist nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel § 3 Nr. 2 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so sind wir ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Die Halle-Saale-Schifffahrt hat das Recht ohne weitere Mahnung vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Charterpreis / Anzahlung und ggf. gebuchte Nebenleistungen nicht zum Fälligkeitszeitpunkt bezahlt sind.
4. Ferner sind wir berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen,
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden,
5. Bei berechtigtem Rücktritt durch uns entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Sollte uns bei einem Rücktritt nach den obigen Nrn. 2 oder 3 ein Schadenersatzanspruch gegen den Kunden zustehen, so können wir den Anspruch pauschalieren. Die Klausel des § 4, Abs. 2 zur Berechnung der Stornierungsgebühr gilt entsprechend.
6. Wird aufgrund von extremen Wetterverhältnissen, Wasserstraßen oder Schleusensperrungen, technischen Defekten am Schiff oder aus anderen von uns nicht zu vertretenden Umständen eine Fortsetzung der Fahrt auf der vereinbarten Route unmöglich, so kann die Fahrtroute geändert werden oder - falls dies nicht möglich ist - die Fahrt abgebrochen werden.
Ein Schadenersatzanspruch des Kunden ist für solche Fälle ausgeschlossen.
7. Ist die Durchführung einer Fahrt aufgrund von extremen Wetterverhältnissen oder Wasserstraßensperrungen oder aus anderen nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht möglich, steht dem Kunden das liegende Schiff für die Mietdauer an der nächstmöglichen geeigneten und mit dem Schiff erreichbaren Anlegestelle zur Verfügung. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz entsteht dadurch nicht.
8. Ist die Durchführung einer Fahrt aufgrund von Umständen nicht möglich, welche ausschließlich durch die Halle-Saale-Schifffahrt zu vertreten sind, werden dem Kunden sämtliche auf den Linien- und Charterpreis getätigte Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
§6 Fahrplanänderungen ( auch bei Charterfahrten)
1. Wir behalten uns vor, an unserem Fahrplan Änderungen vorzunehmen oder Fahrten bei denen keine oder geringe Buchungen vorliegen abzusagen. In diesem Falle wird der bereits getätigte Zahlung zurückerstattet.
2. Bei Sturm, Hagel und anderen ungünstigen Witterungsbedingungen sowie bei von uns unverschuldeten technischen Defekten und bei Wasserstraßen- oder Schleusensperrungen können wir die Fahrt abbrechen oder Fahrtroute oder Abfahrts-/Ankunftsort ändern. Veranstaltungen auf dem Schiff können in diesen Fällen auch auf liegendem Schiff durchgeführt werden.
§7 Verhalten der Fahrgäste und des Veranstalters
1. Fahrgäste haben sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen und des Schiffes so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals und des Schiffsführers ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste gemäß §§1.03/1.07/9.04/9.05 und 9.06 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung unbedingt Folge zu leisten.
2. Aus Sicherheitsgründen ist es untersagt:
- Die Türen während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen,
- Gegenstände aus dem Schiff zu werfen oder hinausragen zu lassen,
- Die Benutzbarkeit der Betriebseinrichtungen, der Durchgänge und der Ein- und Ausstiege durch sperrige Gegenstände zu beeinträchtigen.
3. Das Ein- und Aussteigen in und an Schleusen ist verboten.
4. Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern bzw. den Begleitpersonen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord und auf den Steganlagen nicht gefährdet ist.
5. Der Ein- und Ausstieg vom Schiff oder der Steganlagen ist erst nach Aufforderung des Schiffspersonals möglich. Beim Eigenmächtigen Betreten wird keine Haftung übernommen.
§8 Mitbringen und Mitnehmen von Speisen und Getränken
1. Linienfahrten
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit uns. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten fällig. Wir übernehmen keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch den Verzehr von mitgenommen Speisen und Getränken.
2. Charterfahrten
Der Kunde / Veranstalter kann für seine Veranstaltung ein Caterer beauftragen. Zu beachten ist folgendes:
- keine Brennpaste
- nach Veranstaltungsende ist das Catererequipment ab zu holen
Wir übernehmen keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch den Verzehr von den Caterer mitgebrachten und mitgenommenen Speisen.
Das Mitbringen von Getränken ist nicht gestattet.
§9 Sonstiges
1. Für mitgebrachte Gegenstände übernehmen wir bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung.
2. Der Fahrgast bzw. Veranstalter haftet für alle von ihm verursachten Schäden am Schiff, an der Einrichtung, am Inventar, den Steganlagen und sonstigem Zubehör.
3. Bei Charterfahrten notwendige behördliche Erlaubnisse, Auflagen und Genehmigungen obliegt dem Veranstalter. Die Halle – Saale-Schifffahrt Rüdiger Ruwolt e.K. übernimmt keinerlei Haftung. Der Veranstalter stellt die Halle-Saale-Schifffahrt im Falle von Lärm- und Umweltbeeinträchtigungen von Ansprüchen Dritter, auch öffentlicher Dienststellen und Behörden frei.
15.12.2021
Halle – Saale- Schifffahrt Rüdiger Ruwolt e.K